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Richterwesen

 

Richter werden

 

Vielleicht interessieren Sie sich dafür, wie man Richter werden kann? Im Folgenden versuchen wir Ihnen den Werdegang zu erläutern.

 

Jäger --> Hundeführer --> Richteranwärter (RA) --> Richter

 

Der Weg vom Jäger zum Richteranwärter:

Die Grundlage für einen Richterschein ist ein gültiger Jagdschein. Dieser muss seit mindestens 3 Jahren (inkl. Jugendjagdschein) bestehen. Auf die Jagd geht ein Jäger natürlich nur mit einem geprüften Jagdhund. Führt der Jäger seinen Hund auf der VJP, HZP und VGP hat er schon die zweite Vorraussetzung erfüllt. Diese Prüfungen muss er innerhalb der letzten 48 Monate vor Registrierung zum RA durchlaufen sein. Wenn der Jäger nun noch innerhalb der letzten 3 Jahre, vor Registrierung zum RA, das Seminar "Einführung in das Prüfungs-, Richter- und Gebrauchshundewesen" besucht und die Zeitschrift "Der Jagdgebrauchshund" bezieht sind alle Vorraussetzungen zur Registirerung als RA gegeben. Das Seminar ist lediglich ein Tag, an dem auf die verschiedenen Bedingungen genauer eingegangen wird. Es erfolgt keine Prüfung.   

 

Der Weg vom Richteranwärter zum Richter:

Die Registrierung zum Richteranwärter muss über den betreuenden Verein beim JGHV beantragt werden. Der JGHV veröffentlicht dann die Namen aller neuen RA in der Zeitschrift. Die Registrierung zum RA ist vorläufig und wird erst gültig, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung kein Widerspruch eingelgt wird. Der JGHV schickt den RA-Ausweis dem betreuenden Verein zu und dieser gibt ihn an den RA weiter. Nun hat der RA 4 Jahre Zeit seine Ausbildung zum Richter zu beenden. Dafür muss der RA jeweils zweimal die VJP, HZP und VGP begleiten. Er wird einer Gruppe von Hunden zugeordnet und lernt, mit Unterstützung der Richtergruppe, das Beurteilen der Hunde nach den entsprechenden Punktesystemen. Nach der Prüfung muss der RA innerhalb von zwei Wochen einen schriftlichen Bericht über jeden Hund seiner Gruppe dem Obmann seiner Richtergruppe zukommen lassen. Dieser beurteilt dann den Bericht und schickt ihn zum Verein weiter. In seiner Ausbildung muss der RA an 2 Richterfortbildungen teilnehmen. Diese werden von verschieden Vereinen für alle Richter angeboten. Sind diese 8 Veranstaltungen erfolgreich belegt, veröffentlicht der JGHV nochmals den Namen des RA. Gibt es keinen Widerspruch erfolgt eine Prüfung. Bei der Prüfung muss der RA 100 Fragen beantworten, von denen er 60% richtig haben muss. Die Fragen beruhen auf den Inhalt der verschiedenen Pürfungen und sind somit ohne Probleme lösbar. Ist die Prüfung bestanden ist der RA mit sofortiger wirkung Richter und die Prüfungen können beginnen.

 

Alle Bedingungen sind lösbar und können bei entsprechenden Interesse und etwas Ergeiz leicht erfüllt werden. Wer interesse hat, einen Richterschein zu machen melde sich gerne beim Vorstand. Denkt immer dran:

 

Richtet so, wie ihr selbst gerichtet werden wollt!!

 

Wer noch detailiertere Informationen möchte haben wir einige Links angefügt:

 

 

 

 

Richter bleiben

 

Hat man ersteinmal den Weg zum Richter geschafft, kann man sich nun nicht gänzlich auf dem Erlernten ausruhen. Eine Hauptaufgabe für einen Richter ist es natürlich, sich immer auf dem neusten Stand zu halten. Die Ordnungen für die bestimmten Prüfungen werden permanent überarbeitet. Diese Neuerungen sind natürlich anzuwenden, demnach also auch für jeden Richter zu erarbeiten. Zu dieser, eher freiwilligen Weiterbildung gibt es vom Verein vorgeschriebene Bedingungen, die ein Richter regelmäßig erfüllen muss, um Richter zu bleiben. In seiner gesamten Richterlaufbahn muss die Zeitschrift "Der Jagdgebrauchshund" aboniert werden. Zudem muss alle 4 Jahre eine Richterfortbildung besucht oder ein Hund auf den Prüfungen geführt werden. Natürlich darf auch der Jagdschein nicht entzogen werden. Ist eine dieser Vorraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt, dann ruht die Eigenschaft als Richter und es darf nicht mehr gerichtet werden. Wenn dieser Zustand sich drei Jahre nicht ändert erlischt die Richtereigenschaft. Das will natürlich keiner und darum immer drauf achten, dass die Richterfortbildungen besucht werden oder noch besser ein Hund ausgebildet wird.    

 

 

 

 

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